Landessozialgericht NRW, 2009-02-27, L 14 R 59/07

L 14 R 59/07Sozialversicherungsgericht27.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 59/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-27

Aktenzeichen: L 14 R 59/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0227.L14R59.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten und der Beigeladenen zu 2) gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 19.01.2007 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene zu 2) haben der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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