L 19 AS 79/08•Landessozialgericht NRW, 2009-03-02, L 19 AS 79/08
Landessozialgericht NRW, 2009-03-02, L 19 AS 79/08
L 19 AS 79/08Sozialversicherungsgericht02.03.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 79/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-02
Aktenzeichen: L 19 AS 79/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0302.L19AS79.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.12.2008 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 04.01.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 06.03.2008 verurteilt, dem Kläger einen Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II in Höhe von 22,25 EUR monatlich für die Zeit vom 24.10.2007 bis zum 31.03.2008 zu gewähren. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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