L 5 KR 66/08•Landessozialgericht NRW, 2009-05-28, L 5 KR 66/08
Landessozialgericht NRW, 2009-05-28, L 5 KR 66/08
L 5 KR 66/08Sozialversicherungsgericht28.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 66/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-28
Aktenzeichen: L 5 KR 66/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0528.L5KR66.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 04.03.2008 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 23.08.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 07.11.2007 sowie vom 02.11.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15.05.2006 sowie vom 07.12.2005 und 27.03.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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