L 19 B 71/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 19 B 71/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-05-29, L 19 B 71/09 AS ER
L 19 B 71/09 AS ERSozialversicherungsgericht29.05.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 71/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-05-29
Aktenzeichen: L 19 B 71/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0529.L19B71.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.02.2009 dahin geändert, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller die Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten zu erstatten hat. Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
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