Landessozialgericht NRW, 2009-06-24, L 7 B 130/09 AS

L 7 B 130/09 ASSozialversicherungsgericht24.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 130/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-24

Aktenzeichen: L 7 B 130/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0624.L7B130.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 20.02.2009, mit dem ihr Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren unter Beiordnung des verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwaltes abgelehnt worden ist, aufgehoben. Den Antragstellern wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht Aachen Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus E ab Antragstellung bewilligt.

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