L 19 B 140/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-07-08, L 19 B 140/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-07-08, L 19 B 140/09 AS ER
L 19 B 140/09 AS ERSozialversicherungsgericht08.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 140/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-08
Aktenzeichen: L 19 B 140/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0708.L19B140.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.04.2008 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 28.01.2009 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2009 wird angeordnet. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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