L 12 B 36/09 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2009-07-10, L 12 B 36/09 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2009-07-10, L 12 B 36/09 SO ER
L 12 B 36/09 SO ERSozialversicherungsgericht10.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 36/09 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-10
Aktenzeichen: L 12 B 36/09 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0710.L12B36.09SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.05.2009 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat auch die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
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