L 6 B 58/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-07-13, L 6 B 58/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-07-13, L 6 B 58/09 AS
L 6 B 58/09 ASSozialversicherungsgericht13.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 B 58/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-07-13
Aktenzeichen: L 6 B 58/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0713.L6B58.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.04.2009 geändert. Den Klägern wird ab 18.12.2008 ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T in H bewilligt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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