Landessozialgericht NRW, 2009-07-27, L 8 B 5/09 R ER

L 8 B 5/09 R ERSozialversicherungsgericht27.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 B 5/09 R ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-27

Aktenzeichen: L 8 B 5/09 R ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0727.L8B5.09R.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.2009 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 08.12.2008 wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.858,05 Euro festgesetzt.

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