Landessozialgericht NRW, 2009-08-24, L 7 B 244/09 AS ER

L 7 B 244/09 AS ERSozialversicherungsgericht24.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 244/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-24

Aktenzeichen: L 7 B 244/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0824.L7B244.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers zu 3) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.05.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Dem Antragsteller zu 3) wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt E aus C gewährt.

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