L 19 B 213/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-08-27, L 19 B 213/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-08-27, L 19 B 213/09 AS ER
L 19 B 213/09 AS ERSozialversicherungsgericht27.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 213/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-27
Aktenzeichen: L 19 B 213/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0827.L19B213.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerden des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.06.2009 werden zurückgewiesen. Kosten der Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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