Landessozialgericht NRW, 2009-08-28, L 12 B 40/09 SO ER

L 12 B 40/09 SO ERSozialversicherungsgericht28.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 40/09 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-28

Aktenzeichen: L 12 B 40/09 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0828.L12B40.09SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerden der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.05.2009 werden zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. D aus E wird abgelehnt.

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