L 7 B 212/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-08-31, L 7 B 212/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-08-31, L 7 B 212/09 AS
L 7 B 212/09 ASSozialversicherungsgericht31.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 212/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-31
Aktenzeichen: L 7 B 212/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0831.L7B212.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.05.2009 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T aus W beigeordnet. Kosten sind nicht zu erstatten.
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