L 12 B 56/09 SO•Landessozialgericht NRW, 2009-09-10, L 12 B 56/09 SO
Landessozialgericht NRW, 2009-09-10, L 12 B 56/09 SO
L 12 B 56/09 SOSozialversicherungsgericht10.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 56/09 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-09-10
Aktenzeichen: L 12 B 56/09 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0910.L12B56.09SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 12.06.2009 wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.04.2009 hinsichtlich der abgelehnten Prozesskostenhilfe dahingehend geändert, dass der Antragstellerin zur Durchführung des Verfahrens vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T, Istraße 0, 00000 X, beigeordnet wird.
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