L 7 AS 41/08•Landessozialgericht NRW, 2009-09-17, L 7 AS 41/08
Landessozialgericht NRW, 2009-09-17, L 7 AS 41/08
L 7 AS 41/08Sozialversicherungsgericht17.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 41/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-17
Aktenzeichen: L 7 AS 41/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0917.L7AS41.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerinnen werden die Urteile des Sozialgerichts Dortmund vom 12.02.2008 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 04.04.2007 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 17.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.