L 5 KR 81/09•Landessozialgericht NRW, 2009-09-24, L 5 KR 81/09
Landessozialgericht NRW, 2009-09-24, L 5 KR 81/09
L 5 KR 81/09Sozialversicherungsgericht24.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 81/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: L 5 KR 81/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:0924.L5KR81.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.04.2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 100,- Euro festgesetzt.
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