Landessozialgericht NRW, 2009-10-08, L 19 B 275/09 AS ER

L 19 B 275/09 AS ERSozialversicherungsgericht08.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 275/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-10-08

Aktenzeichen: L 19 B 275/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1008.L19B275.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 25.08.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin B im Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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