L 12 B 98/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-11-09, L 12 B 98/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-11-09, L 12 B 98/09 AS ER
L 12 B 98/09 AS ERSozialversicherungsgericht09.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 98/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-09
Aktenzeichen: L 12 B 98/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1109.L12B98.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerden der Antragsteller (Ast) gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Münster vom 17.08.2009 werden zurückgewiesen. Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag, dem Ast zur Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und Rechtsanwalt E beizuordnen, wird abgelehnt.
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