Landessozialgericht NRW, 2009-11-11, L 12 B 35/09 AL ER

L 12 B 35/09 AL ERSozialversicherungsgericht11.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 B 35/09 AL ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-11

Aktenzeichen: L 12 B 35/09 AL ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1111.L12B35.09AL.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers (Ast) wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 21.09.2009 geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Ausbildung des Ast zum Gärtner im Garten- und Landschaftsbau im D in N ab Zustellung dieses Beschlusses nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens SG Duisburg S 33 AL 118/09, zu fördern. Die Antragsgegnerin hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Ast in beiden Instanzen zu erstatten.

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