L 16 KR 135/09•Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 16 KR 135/09
Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 16 KR 135/09
L 16 KR 135/09Sozialversicherungsgericht19.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 135/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-11-19
Aktenzeichen: L 16 KR 135/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1119.L16KR135.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27. Mai 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Missbrauchskosten in Höhe von 225,- Euro, zahlbar an die Staatskasse, auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
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