L 7 B 295/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 7 B 295/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2009-11-19, L 7 B 295/09 AS
L 7 B 295/09 ASSozialversicherungsgericht19.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 295/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-19
Aktenzeichen: L 7 B 295/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1119.L7B295.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichtes Köln, datiert vom 02.08.2009, aufgehoben. Die Sache wird zu erneuten Entscheidung über den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer Prozessbevollmächtigten für die Durchführung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens S 11 AS 113/09 ER an das Sozialgericht Köln zurückverwiesen.
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