Landessozialgericht NRW, 2009-11-26, L 19 B 297/09 AS ER

L 19 B 297/09 AS ERSozialversicherungsgericht26.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 297/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-11-26

Aktenzeichen: L 19 B 297/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1126.L19B297.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31.08.2009 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die Kosten für die Wohnung Q-straße 00, 000 W vorläufig in Höhe von 323,00 EUR für die Zeit vom 01.09.2009 bis zum 30.01.2010 zu übernehmen. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt ein Viertel der Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.

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