L 1 AS 64/09•Landessozialgericht NRW, 2009-12-01, L 1 AS 64/09
Landessozialgericht NRW, 2009-12-01, L 1 AS 64/09
L 1 AS 64/09Sozialversicherungsgericht01.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AS 64/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-01
Aktenzeichen: L 1 AS 64/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1201.L1AS64.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
- Das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5. November 2008 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 3. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. November 2007 wird aufgehoben, soweit die Erstattungsforderung der Beklagten 277,45 EUR übersteigt und eine Aufrechnung mit dem laufenden Leistungsanspruch angeordnet ist.
- Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
- Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu ¼ zu erstatten.
- Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.