Landessozialgericht NRW, 2009-12-01, L 1 AS 64/09

L 1 AS 64/09Sozialversicherungsgericht01.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AS 64/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-01

Aktenzeichen: L 1 AS 64/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1201.L1AS64.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

  1. Das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5. November 2008 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 3. September 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. November 2007 wird aufgehoben, soweit die Erstattungsforderung der Beklagten 277,45 EUR übersteigt und eine Aufrechnung mit dem laufenden Leistungsanspruch angeordnet ist.
  2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
  3. Die Beklagte hat die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu ¼ zu erstatten.
  4. Die Revision wird zugelassen.

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