Landessozialgericht NRW, 2009-12-01, L 6 AS 21/09

L 6 AS 21/09Sozialversicherungsgericht01.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 AS 21/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-01

Aktenzeichen: L 6 AS 21/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1201.L6AS21.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.06.2009 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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