Landessozialgericht NRW, 2009-12-09, L 10 P 8/09

L 10 P 8/09Sozialversicherungsgericht09.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 P 8/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-09

Aktenzeichen: L 10 P 8/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1209.L10P8.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.12.2008 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger unter Abänderung des Bescheides vom 05.04.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.11.2005 Pflegegeld nach Stufe I ab Mai 2005 weiter zu zahlen. Der Beklagten werden Kosten iHv 1.000,00 EUR auferlegt. Die Beklagte hat dem Kläger im Übrigen die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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