L 10 P 8/09•Landessozialgericht NRW, 2009-12-09, L 10 P 8/09
Landessozialgericht NRW, 2009-12-09, L 10 P 8/09
L 10 P 8/09Sozialversicherungsgericht09.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 P 8/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-09
Aktenzeichen: L 10 P 8/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1209.L10P8.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 16.12.2008 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, dem Kläger unter Abänderung des Bescheides vom 05.04.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 30.11.2005 Pflegegeld nach Stufe I ab Mai 2005 weiter zu zahlen. Der Beklagten werden Kosten iHv 1.000,00 EUR auferlegt. Die Beklagte hat dem Kläger im Übrigen die in beiden Rechtszügen entstandenen Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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