L 8 B 21/09 R•Landessozialgericht NRW, 2009-12-14, L 8 B 21/09 R
Landessozialgericht NRW, 2009-12-14, L 8 B 21/09 R
L 8 B 21/09 RSozialversicherungsgericht14.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 B 21/09 R — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-14
Aktenzeichen: L 8 B 21/09 R
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1214.L8B21.09R.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.8.2009 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Köln wird auf 16.000 EUR festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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