Landessozialgericht NRW, 2009-12-15, L 20 B 120/09 AS ER

L 20 B 120/09 AS ERSozialversicherungsgericht15.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 120/09 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-12-15

Aktenzeichen: L 20 B 120/09 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1215.L20B120.09AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 13.08.2009 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin L T gewährt.

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