L 10 SB 39/09•Landessozialgericht NRW, 2009-12-16, L 10 SB 39/09
Landessozialgericht NRW, 2009-12-16, L 10 SB 39/09
L 10 SB 39/09Sozialversicherungsgericht16.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 39/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-16
Aktenzeichen: L 10 SB 39/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1216.L10SB39.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 21.07.2009 mit der Maßgabe geändert, dass der Widerspruchsbescheid vom 21.07.2008 aufgehoben wird. Im Übrigen wird die Berufung gegen den Bescheid vom 26.03.2008 zurückgewiesen. Dem Beklagten werden Kosten in Höhe von 300 Euro auferlegt. Im Übrigen hat der Beklagte dem Kläger ein Drittel der in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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