Landessozialgericht NRW, 2009-12-16, L 3 R 106/09

L 3 R 106/09Sozialversicherungsgericht16.12.2009

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 R 106/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-16

Aktenzeichen: L 3 R 106/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1216.L3R106.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.03.2009 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 19.05.2009 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 27.08.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.02.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auf 6.065,19 Euro festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.