L 19 B 276/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2009-12-21, L 19 B 276/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2009-12-21, L 19 B 276/09 AS ER
L 19 B 276/09 AS ERSozialversicherungsgericht21.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 276/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-12-21
Aktenzeichen: L 19 B 276/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2009:1221.L19B276.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.08.2009 dahin geändert, dass der Antragstellerin unter Beiordnung von Rechtsanwalt I ab dem 28.04.2009 für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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