Landessozialgericht NRW, 2010-01-13, L 12 AL 14/08

L 12 AL 14/08Sozialversicherungsgericht13.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 14/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-13

Aktenzeichen: L 12 AL 14/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0113.L12AL14.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.01.2008 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Der Streitwert wird auf 13.734,05 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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