Landessozialgericht NRW, 2010-01-20, L 11 KR 80/07

L 11 KR 80/07Sozialversicherungsgericht20.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 80/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-20

Aktenzeichen: L 11 KR 80/07

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0120.L11KR80.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 17.07.2007 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 700 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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