L 7 AS 81/09•Landessozialgericht NRW, 2010-01-27, L 7 AS 81/09
Landessozialgericht NRW, 2010-01-27, L 7 AS 81/09
L 7 AS 81/09Sozialversicherungsgericht27.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 81/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-27
Aktenzeichen: L 7 AS 81/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0127.L7AS81.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 20.02.2009 abgeändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 08.08.2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.08.2007 und der Änderungsbescheide vom 20.09.2007, 15.10.2007 und 13.11.2007 verurteilt, dem Kläger für den Zeitraum vom 01.07.2007 bis zum 30.11.2007 Leistungen nach dem SGB II ohne die Anrechnung der ihm gezahlten Nachtarbeitszuschläge als Einkommen zu gewähren. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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