L 7 B 482/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2010-01-29, L 7 B 482/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2010-01-29, L 7 B 482/09 AS
L 7 B 482/09 ASSozialversicherungsgericht29.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 482/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-01-29
Aktenzeichen: L 7 B 482/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0129.L7B482.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.10.2009 geändert. Den Klägerinnen wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin K aus F gewährt. Kosten sind nicht zu erstatten.
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