Landessozialgericht NRW, 2010-01-29, L 7 B 482/09 AS

L 7 B 482/09 ASSozialversicherungsgericht29.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 482/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-01-29

Aktenzeichen: L 7 B 482/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0129.L7B482.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.10.2009 geändert. Den Klägerinnen wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwältin K aus F gewährt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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