Landessozialgericht NRW, 2010-02-03, L 11 KA 80/09 ER

L 11 KA 80/09 ERSozialversicherungsgericht03.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 80/09 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-03

Aktenzeichen: L 11 KA 80/09 ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0203.L11KA80.09ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die sofortige Vollziehung des der Antragstellerin erteilten Bescheides vom 31.03.2008 über die Genehmigung einer Zweigpraxis wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

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