Landessozialgericht NRW, 2010-02-10, L 7 B 289/09 AS

L 7 B 289/09 ASSozialversicherungsgericht10.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 289/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-10

Aktenzeichen: L 7 B 289/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0210.L7B289.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 24.06.2009 geändert. Dem Antragsteller wird für die Durchführung des erstinstanzlichen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I T aus C gewährt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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