L 7 B 89/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2010-02-10, L 7 B 89/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2010-02-10, L 7 B 89/09 AS
L 7 B 89/09 ASSozialversicherungsgericht10.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 B 89/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: L 7 B 89/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0210.L7B89.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2009 geändert. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des sozialgerichtlichen Verfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus L für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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