Landessozialgericht NRW, 2010-02-10, L 7 B 89/09 AS

L 7 B 89/09 ASSozialversicherungsgericht10.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 89/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-10

Aktenzeichen: L 7 B 89/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0210.L7B89.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2009 geändert. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des sozialgerichtlichen Verfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus L für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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