L 12 B 94/09 AS NZB•Landessozialgericht NRW, 2010-02-11, L 12 B 94/09 AS NZB
Landessozialgericht NRW, 2010-02-11, L 12 B 94/09 AS NZB
L 12 B 94/09 AS NZBSozialversicherungsgericht11.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 B 94/09 AS NZB — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-11
Aktenzeichen: L 12 B 94/09 AS NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0211.L12B94.09AS.NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.06.2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.