L 14 R 3/08•Landessozialgericht NRW, 2010-02-12, L 14 R 3/08
Landessozialgericht NRW, 2010-02-12, L 14 R 3/08
L 14 R 3/08Sozialversicherungsgericht12.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 R 3/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-12
Aktenzeichen: L 14 R 3/08
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0212.L14R3.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.11.2007 aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des Rentenbescheides vom 16.12.2005 und des Widerspruchsbescheides vom 09.01.2007 verurteilt der Klägerin Regelaltersrente bereits ab dem 01.01.2000 zu zahlen. Die Beklagte hat der Klägerin die notwendigen außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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