Landessozialgericht NRW, 2010-02-12, L 21 SF 38/10 Verg

L 21 SF 38/10 VergSozialversicherungsgericht12.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 SF 38/10 Verg — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-12

Aktenzeichen: L 21 SF 38/10 Verg

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0212.L21SF38.10VERG.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Der Antrag des Beschwerdeführers, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15.01.2010 (VK 1-227/09) über den 12.02.2010 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

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