L 21 SF 38/10 Verg•Landessozialgericht NRW, 2010-02-12, L 21 SF 38/10 Verg
Landessozialgericht NRW, 2010-02-12, L 21 SF 38/10 Verg
L 21 SF 38/10 VergSozialversicherungsgericht12.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 SF 38/10 Verg — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-12
Aktenzeichen: L 21 SF 38/10 Verg
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0212.L21SF38.10VERG.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Der Antrag des Beschwerdeführers, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15.01.2010 (VK 1-227/09) über den 12.02.2010 hinaus bis zu einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.