Landessozialgericht NRW, 2010-02-16, L 12 SO 53/10 B

L 12 SO 53/10 BSozialversicherungsgericht16.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 SO 53/10 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-16

Aktenzeichen: L 12 SO 53/10 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0216.L12SO53.10B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.01.2010 wird verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren und im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes nicht zu erstatten.

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