L 12 SO 53/10 B•Landessozialgericht NRW, 2010-02-16, L 12 SO 53/10 B
Landessozialgericht NRW, 2010-02-16, L 12 SO 53/10 B
L 12 SO 53/10 BSozialversicherungsgericht16.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 53/10 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-16
Aktenzeichen: L 12 SO 53/10 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0216.L12SO53.10B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.01.2010 wird verworfen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren und im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtschutzes nicht zu erstatten.
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