Landessozialgericht NRW, 2010-02-16, L 4 B 13/09

L 4 B 13/09Sozialversicherungsgericht16.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 B 13/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-16

Aktenzeichen: L 4 B 13/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0216.L4B13.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 11.5.2009 wird aufgehoben. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.1.2009 geändert. Die Vergütung des Beschwerdeführers für das Gutachten vom 19.7.2008 wird auf 2226,32 Euro festgesetzt. Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Kosten sind für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.