Landessozialgericht NRW, 2010-02-23, L 1 AS 42/08

L 1 AS 42/08Sozialversicherungsgericht23.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AS 42/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-23

Aktenzeichen: L 1 AS 42/08

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0223.L1AS42.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.10.2008 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger ein Fünftel der außergerichtlichen Kosten des ersten Rechtszuges zu erstatten. Im zweiten Rechtszug sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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