Landessozialgericht NRW, 2010-03-03, L 7 B 464/09 AS

L 7 B 464/09 ASSozialversicherungsgericht03.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 B 464/09 AS — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-03-03

Aktenzeichen: L 7 B 464/09 AS

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0303.L7B464.09AS.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 01.12.2009 geändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens unter Beiordnung von Rechtsanwalt T aus I für die Zeit ab Antragstellung gewährt. Außergerichtliche Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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