L 5 KR 22/07•Landessozialgericht NRW, 2010-03-04, L 5 KR 22/07
Landessozialgericht NRW, 2010-03-04, L 5 KR 22/07
L 5 KR 22/07Sozialversicherungsgericht04.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 22/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: L 5 KR 22/07
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0304.L5KR22.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 28.11.2006 geändert. Die Bescheide vom 15.03.2005 und 23.03.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.06.2005 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Beigeladene auch über den 31.03.2005 bei der Beklagten familienversichert ist. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers und der Beigeladenen in beiden Rechtszügen.
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