L 6 B 158/09 AS•Landessozialgericht NRW, 2010-03-04, L 6 B 158/09 AS
Landessozialgericht NRW, 2010-03-04, L 6 B 158/09 AS
L 6 B 158/09 ASSozialversicherungsgericht04.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 B 158/09 AS — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-04
Aktenzeichen: L 6 B 158/09 AS
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0304.L6B158.09AS.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Beschluss des SG Dortmund wird geändert. Dem Kläger wird ab dem 19.05.2009 für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q, I, bewilligt. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.