Landessozialgericht NRW, 2010-03-11, L 2 KN 94/09

L 2 KN 94/09Sozialversicherungsgericht11.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 94/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-11

Aktenzeichen: L 2 KN 94/09

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0311.L2KN94.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 26.02.2009 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 EUR auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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