L 8 R 145/09•Landessozialgericht NRW, 2010-03-17, L 8 R 145/09
Landessozialgericht NRW, 2010-03-17, L 8 R 145/09
L 8 R 145/09Sozialversicherungsgericht17.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 145/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-17
Aktenzeichen: L 8 R 145/09
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0317.L8R145.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 29.09.2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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