L 6 B 157/09 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2010-03-18, L 6 B 157/09 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2010-03-18, L 6 B 157/09 AS ER
L 6 B 157/09 AS ERSozialversicherungsgericht18.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 B 157/09 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-18
Aktenzeichen: L 6 B 157/09 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0318.L6B157.09AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 11.11.2009 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren.
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