L 7 AS 327/10 B ER•Landessozialgericht NRW, 2010-03-25, L 7 AS 327/10 B ER
Landessozialgericht NRW, 2010-03-25, L 7 AS 327/10 B ER
L 7 AS 327/10 B ERSozialversicherungsgericht25.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 327/10 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-25
Aktenzeichen: L 7 AS 327/10 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2010:0325.L7AS327.10B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22.02.2010 geändert.
Die Antragsgegnerin wird einstweilen verpflichtet, der Antragstellerin die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 20 Abs. 2 SGB II für die Zeit vom 08. Februar 2010 bis zum 31. Mai 2010 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Der Antragstellerin wird für die Durchführung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens vor dem Sozialgericht Köln sowie für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin U aus L bewilligt.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin für beide Rechtszüge zu 3/4.
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